Notdienst

Die Praxen von Dr. Bob (www.tierarzt-bob.de), Dr. Gräber (www.dr-m-graeber.de), Kleintierzentrum Hirschberg (www.kleintierzentrum-hirschberg.de), Dr. Lieberknecht 06201/879474, Kleintierpraxis Weinheim Corinna Müller (www.kleintierpraxis-weinheim.de), Dr. Wagner und Dr. Wagenbach, sowie die Tierarztpraxis J. Kohl (www.tierarzt-hemsbach.de) vertreten sich an Wochenenden und an Feiertagen gegenseitig. 

 

Die aktuelle Notdienstpraxis erfahren Sie auf unserem Anrufbeantworter.

 

 

ACHTUNG bitte beachten Sie folgende Neuerung, an die wir Tierärzte gesetzlich gebunden sind:

 

 Die neuen Gebühren sind ab 2020 verpflichtend abzurechnen:


•    Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt 50.- (59,50 Euro Notdienstpauschale (inkl. Mehrwertsteuer) Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten. Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
Achtung: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich noch 19% Mehrwertsteuer (9,50 €) dazu.
Der Kunde muss also einmalig 59,50 Euro bezahlen.
•    Gebührensatz: Im Notdienst ist für die tierärztliche Leistungen dann zusätzlich  der 2,0-4,0 fachen Satz der GOT abzurechnen.
•    Die Nacht beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages.
•    Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
•    An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.